Arbeitsrecht

Das Bestehen von Arbeitsverhältnissen – der Möglichkeit, gegen Lohn eine Erwerbstätigkeit auszuüben zu können – ist eines der wichtigsten und konstitutiven Bestandteile unserer Wirtschaft und unserer Lebensgestaltung. Dem Arbeitnehmer wird dadurch, daß er einer Erwerbstätigkeit nachgeht, erst eine effektive Ausübung seiner (wirtschaftlichen) Selbstbestimmtheit ermöglicht. Kein Unternehmen würde ohne den Zugriff auf Lohnarbeit seine Ziele verfolgen und erreichen können – „alle Räder stehen still, wenn Dein starker Arm es will“ (Georg Herwegh, 1863).

 

Vor allem vertreten wir mittelständische Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, in sämtlichen Bereichen und möglichen Problemfeldern des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, so vor allem

 

  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • der Ausgestaltung von Abmahnungen,
  • bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebung),
  • bei Problemen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
  • bei der Wahl von Arbeitnehmervertretungen sowie
  • bei Interessenausgleich und Sozialplanverfahren.

 

Darüber hinaus halten wir Schulungen im arbeitsrechtlichen Bereich in Unternehmen ab, so zum Beispiel in den Schwerpunkten Vertragsgestaltung, AGG sowie zu Beendigungstatbeständen bei Arbeitsverhältnissen.