Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Ein alter Rechtsgrundsatz besagt, daß Verträge zu halten sind (pacta sunt servanda). Dabei kommt einem Vertrag vor allem die Aufgabe zu, bereits bei Beginn eines (Vertrags-) Verhältnisses für diejenigen Streitpunkte eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung vorzubereiten, welche im Zuge der Ausübung des Vertrages entstehen mögen. Denn erst diese sorgfältige Vorbereitung ermöglicht es regelmäßig, ebensolche Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden. Eine Besonderheit gilt für vorbereitete Verträge für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch hier ist das Ziel der Gestaltung eine faire Lösung für etwaig im Zuge der Vertragsausübung entstehende Mißhelligkeiten. Dazu hat aber der – deutsche wie europäische – Gesetzgeber eine Vielzahl von Rahmenbedingungen geschaffen, deren Nichtbeachtung die vorteilhafteste AGB-Gestaltung nutzlos machen kann.

 

Wir vertreten und beraten mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung vor allem in folgenden Bereichen:

 

  • Prüfen und Erstellen sämtlicher Individualverträge aus dem Arbeits-, Kauf-, Miet-, Markenrecht etc.
  • Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- wie Verkaufsbedingungen, sowohl für Geschäftskunden- („b2b“) als auch Verbraucherverträge („b2c“),
  • Prüfung vorhandener AGB auf Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit,
  • in diesem Zusammenhang Prüfung auf Übereinstimmung mit Spezialgesetzen (Produkthaftung, Medizinprodukte usw. usf.),
  • Kooperation zwischen Unternehmen.