Die Höhe der anwaltlichen Gebühren und Auslagen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [Link zum RVG]. Diese Gebühren fallen je nach Erfüllen eines gesetzlich bestimmten Gebührentatbestandes an und stellen in der Regel Pauschalgebühren für den betroffenen Verfahrensabschnitt dar. In Zivil- und Verwaltungssachen bestimmen sich die jeweiligen Gebühren nach dem Gegenstandswert.

 

Je nach Aufwand sind viele Mandate zu den „gesetzlichen“ Gebühren nicht – mit im Sinne des Mandanten – angemessenem Einsatz abzugelten. In solchen Fällen, aber auch auf Nachfrage sind wir gern zur Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars bereit.